Lageplan
Verpflegung
1) TnV Trimmis & TV Trimmis
Grilladen, Pommes, Raclette, Kaffe und Kuchen
11) Peter Joos
Joos Weine
20) IG Trimmis
Apéro und Snacks
21) Gemeinnütziger Frauenverein
Kaffee und Kuchen
26) Jugendarbeit Trimmis
Fruchtbecher und selbstgemachte Drinks
28) Hausbrauerei Stadtbier Chur
Stadtbier
36) Ferienbetreuung Trimmis
Crèpes und Spiele
46) ELKI Verein
Hot Dog, Chilli con carne, Kaffee, Kuchen, Päcklifischen
51) Ramblers MC Graubünden
Rockiges Essen und Getränke
52) Die Weinseligen
Zmittag vom Green Egg mit Beilagen
57) Weinbauverein Trimmis
Trimmiser Weine / Weindegustation
Die vollständige Standeinteilung entnehmen Sie bitte dem Flyer für den Dorfmarkt Trimmis:
Regeln und Sicherheit
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Ist das Befahren des Marktgeländes erlaubt?
Am Markttag ist das Marktgelände zwischen 07:00 und 19:00 Uhr für Fahrzeuge gesperrt.
Für die Standbetreiber ist die Zufahrt bis 08:00 Uhr und ab 17:00 Uhr möglich.
Gibt es Parkplätze?
Direkt beim Markt gibt es keine Parkmöglichkeiten.
Marktbesucher und Standbetreiber werden gebeten, für Fahrzeuge die Parkplätze beim Schulhaus (Montalinstrasse) zu benutzen.
Die Anzahl Parkplätze ist beschränkt. Besucher werden gebeten, nach Möglichkeit mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen.
Darf ich Esswaren oder Getränke verkaufen?
Der Verkauf von Verpflegung für den Verzehr vor Ort ist grundsätzlich den Vereinen vorbehalten.
Ausnahmen können vom OK bewilligt werden.
Erlaubt ist natürlich der Verkauf von abgepackten Esswaren zur Mitnahme (z.B. Honig, Konfitüren, Gewürze etc.)
Können auch Auswärtige einen Marktstand betreiben?
Solange einheimische Standbetreiber nicht zu stark konkurrenziert werden, sind auch auswärtige Standbetreiber herzlich Willkommen an unserem Markt.
Das OK entscheidet im Einzelfall über die Teilnahme.
Werden Marktstände zur Verfügung gestellt?
Marktstände werden bei Bedarf für eine Tagesmiete von CHF 50.- zur Verfügung gestellt.
Für den Auf- und Abbau der Stände sind die Standbetreiber zuständig.
Das OK unterstützt nach Möglichkeit.
Darf ich meinen eigenen Marktstand mitbringen?
Das Mitbringen eines eigenen Marktstands ist erlaubt. Die maximale Grösse von 2x3 Meter darf nicht überschritten werden.
Ausnahmen können vom OK bewilligt werden.
Darf ich den Standort meines Marktstands selber wählen?
Die Standorte der Marktstände werden vom OK bestimmt.
In Ausnahmefällen kann das OK auf Wünsche der Standbetreiber eingehen (z.B. aufgrund spezieller Angebote / Platzbedarf o.Ä.)
Was muss ich bezüglich COVID-19 beachten?
Für den diesjährigen Dorfmarkt gibt es kein COVID-19 Schutzkonzept.